wie gefährlich poppen sein kann
Author: Fischer | Okt 20, 2010
Großes Kino im Lawblog, dass zeigt wie teuer das Interesse an Poppen sein kann, wenn man kein Single ist. Eine Ehefrau hatte ihren Horizont erweitert und dadurch den Unterhalt verspielt. So zumindest urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.
Die Frau hatte ihr Nutzerprofil in der Sexkontakt-Börse www.poppen.de eingestellt, und zwar noch während sie mit dem Antragsgegner zusammen lebte. Das gefiel ihrem Ehemann gar nicht, liess ihn gegen die Unterhaltsforderungen seiner Frau gerichtlich vorgehen und obsiegen.
Bleibt jetzt die Frage, sind unsere Richter prüde? War das Urteil steinzeit oder zeitgemäß? Auf jeden Fall wissen wir nun, dass man beim Poppen doppelt vorsichtig sein muss. Zumindest wenn man verheiratet ist
Leave a Comment